KANZLEI


Gemäß Art. 105, I, i, der brasilianischen Verfassung bedürfen ausländische Rechtstitel zu ihrer Vollstreckbarkeit in Brasilien der Anerkennung durch den obersten brasilianischen Gerichtshof in Brasília (“Superior Tribunal Federal – STJ”).

Dies gilt sowohl für ausländische Urteile und Gerichtsbeschlüsse, als auch für sonstige Vollstreckungstitel, wie z.B. Vergleiche oder Rechtshilfeersuchen.

Das Anerkennungsverfahren wird als virtuelles Verfahren per Email durchgeführt und dauert in der Regel etwa 3 Monate. Es sei jedoch darauf hingewiesen, das sich das Anerkennungsverfahren für Scheidungsurteile in die Länge ziehen kann, wenn einer der Ex-Ehegatten seine Kooperation verweigert und seinerseits keinen Antrag auf Anerkennung stellt oder den Antrag gar zurückweist.

  ANWÄLTE
  FÜR UNTERNEHMEN
  FÜR PRIVATPERSONEN
  INFORMATIONEN FÜR MANDANTEN
    Anerkennung
    Arbeitsrecht
    Aufenthaltsrecht
    Erbrecht
    Familienrecht
    Gesellschaftsrecht
    Immobilienrecht
    Steuerrecht
    Strafrecht
    sonstige
  Dienstleistungen
  KOOPERATIONEN
  KONTAKT