KANZLEI


Die brasilianische Verfassung von 1988 gewährt Arbeitern und Angestellten eine Reihe grundlegender Schutzrechte. Wir haben Ihnen das Wesentlichste der Angestelltenrechte im Folgenden zusammengefasst:


1. Schutz vor willkürlicher Kündigung ("despedida arbitrária")

Das Arbeitsverhältnis ist gegen willkürliche Kündigungen (solche ohne rechtfertigenden Grund) geschützt. Eine Kündigung ist willkürlich, wenn sie nicht auf gesetzlich fixierten Gründen beruht. Solche Gründe sind z.B.: Trunkenheit, strafrechtliche Verurteilung, schlechte Arbeitsleistung, Verstoß gegen die Moral oder die guten Sitten, Aufgabe des Arbeitsplatzes, Tätlichkeiten. Im Falle einer ungerechtfertigten Kündigung kann der Arbeitnehmer, neben anderen Rechten, gerichtlich einen Ausgleichsanspruch geltend machen.

2. Arbeitslosenversicherung

Im Falle unfreiwilligen Arbeitsplatzverlustes besteht ein Anspruch auf Zahlungen aus einer Arbeitslosenversicherung.

3. Sicherungsfonds für Arbeitnehmer ("F.G.T.S.")

Der „Fundo de Garantia por Tempo de Serviço - F.G.T.S.“ ist eine monatliche Bankgutschrift, die durch den Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers in Höhe von 8% über das ausbezahlte Gehalt, vor Abzug des Sozialversicherungsbeitrages (INSS), zu leisten ist. Die Auszahlung des F.G.T.S.-Guthabens geschieht in verschiedenen gesetzlich vorgesehenen Fällen.

4. Mindestlohn

In Brasilien existiert ein gesetzlich geregelter Mindestlohn, welcher Arbeitern und Angestellten landesweit und branchenunabhängig von allen Arbeitgebern bezahlt werden muss. Der Mindestlohn wird periodisch angepasst. Als "salário-mínimo" gilt seit dem 1.1.2018 ein Betrag in Höhe von R$ 954,- pro Monat.

5. Lohngruppen

In Abhängigkeit zu Ausmaß und Komplexität der ausgeführten Tätigkeit, kann für jede Berufssparte ein eigenes Gehaltsminimum festgelegt werden ("piso salarial").

6. Verbot der Gehaltsminderung

Innerhalb der Laufzeit des Arbeitsvertrages kann die Vergütung des Arbeitnehmers nicht gemindert werden, mit Ausnahme von kollektiven Lohnvereinbarungen oder Tarifverträgen, zwischen der betroffenen Arbeitnehmergruppe und den entsprechenden Arbeitgebern.

7. Dreizehntes Monatsgehalt

In Brasilien ist das Jahresgehalt in dreizehn, anstelle von zwölf, Monatszahlungen zu leisten.

8. Arbeitszeit

Die gewöhnliche Arbeitszeit darf eine Dauer von 8 Stunden täglich und 44 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Für ununterbrochene Schichtarbeit beträgt die gewöhnliche Arbeitszeit 6 Stunden.

9. Überstunden

Über die gewöhnliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitsleistungen sind mit einem garantierten Mindestzuschlag von 50% auf den üblicherweise gezahlten Lohn zu vergüten.

10. Nachtarbeit

Arbeit, die zwischen 22.00 Uhr eines Tages und 5.00 Uhr des darauffolgenden Tages erbracht wird, gilt in der Regel als Nachtarbeit und muss höher bezahlt werden. Der Aufschlag soll grundsätzlich 20 % betragen. Zudem wird die geleistete Arbeitstunde auf 52 Minuten und 30 Sekunden verkürzt.

11. Ruhetag ("Descanso Semanal")

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Ruhetag von 24 aufeinanderfolgenden Stunden pro Woche. Dieser muss vom Arbeitgeber vergütet werden und sollte vorzugsweise auf den Sonntag fallen.

12. Urlaub

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf jährlichen Urlaub von 30 Tagen, ohne dass sein Lohn hierdurch beeinträchtigt wird. Die Urlaubsvergütung muss zudem mindestens ein Drittel über dem gewöhnlichen Arbeitsentgelt liegen.

13. Kündigungsfrist ("Aviso Prévio")

Die Kündigungsfrist steht im Verhältnis zur Dauer des Arbeitsverhältnisses, beträgt aber in jedem Falle mindestens 30 Tage.

14. Arbeitsschutz für Frauen

Die brasilianische Verfassung sieht gesetzliche Maßnahmen vor, um die Arbeitsplätze der Frauen zu schützen. So wird Frauen ein Schwangerschaftsurlaub von 120 Tagen gewährt, ohne Arbeitsplatz oder Gehalt zu beeinträchtigen. Dem Vater wird ein Vaterschaftsurlaub von 5 Tagen zugestanden.

15. Arbeitsschutz für Minderjährige

Jeder Arbeitnehmer im Alter zwischen 14 und 18 Jahren wird gemäß Zivilgesetz als Minderjährig eingestuft. Jugendliche ab 14 Jahren können eine Lehrstelle antreten. Jugendlichen unter 14 Jahren ist jegliche Form von Arbeit ist untersagt.

16. Verjährungsfrist ("Prescrição")

Für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Beschäftigungsverhältnis existieren Verjährungsfristen. Diese betragen: 5 Jahre für Arbeiter und Angestellte, sowie maximal bis zu zwei Jahre nach Auflösung des Vertragsverhältnisses. Nach Ablauf dieser Frist verliert der Arbeitnehmer das Recht, die arbeitsrechtliche Forderung geltend zu machen.

17. Rente

Jedem Arbeitnehmer, der in die Sozialversicherung ("INSS") einzahlt, wird das Recht auf eine Rente gewährleistet.

18. Hausangestellte

Den Hausangestellten (Köchinnen, Kindermädchen, Hauswarte, Putzkräfte etc.) stehen folgende Rechte zu: Zahlung des 13. Monatsgehalts, Mindestlohn, Verbot der Herabsetzung des im Arbeitsbuch vermerkten Gehaltes, bezahlter Ruhetag (vorzugsweise Sonntags), bezahlter Jahresurlaub, Urlaubsgeld von mindestens 1/3 des Gehaltes, bezahlter Schwangerschaftsurlaub von mindestens 120 Tagen, Vaterschaftsurlaub, Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen, Rentenanspruch.

19. Gewerkschaften

Der Beitritt zu einer Gewerkschaft ist im Rahmen der Gesetze frei. Die Verfassung verbietet die Gründung von mehr als einer Gewerkschaft für dieselbe Berufsgruppe im gleichen räumlichen Gebiet, welches mindestens die Größe einer Gemeinde umfasst.

20. Streikrecht

Das Streikrecht wird garantiert, wobei es den Arbeitnehmern obliegt, zu entscheiden, bei welcher Gelegenheit und zum Schutz welcher Interessen es ausgeübt wird.

21. Unternehmen mit mehr als 200 Angestellten

In Unternehmen mit mehr als 200 Angestellten wird die Wahl eines Belegschaftsvertreters garantiert, dessen ausschließliche Aufgabe darin besteht, die direkte Verständigung mit den Arbeitgebern zu fördern.

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