KANZLEI


Die Einkommensteuer ist in Brasilien nicht so relevant wie etwa in Deutschland, da sich der brasilianische Staat überwiegend durch Produktumlaufsteuern finanziert. Monatliche Einkommen von derzeit bis zu R$ 1.903,98 sind steuerfrei.

Für Erwerber von brasilianischen Immobilien relevante Steuern sind:

Grunderwerbssteuer (ITIV oder ITBI): ist beim Erwerb einmalig zu entrichten. Sie wird als Gemeindesteuer von der Gemeinde festgesetzt und kann daher von Gemeinde zu Gemeinde variieren. In Salvador und den meisten baianischen Gemeinden beträgt sie derzeit 3 % über den im notariellen Kaufvertrag dokumentierten Kaufpreis.

Grundsteuer (IPTU): ist ab dem Erwerb der Immobilie vom Eigentümer monatlich oder wahlweise jährlich zu entrichten. Ihre Höhe richtet sich nach einer Gemeindetabelle, welche die Nutzfläche und den Standort bewertet (vorhandene Infrastruktur, nobler oder einfacher Stadtteil, Zentrum oder abgelegen etc.).

Laudêmio: Es handelt sich hierbei um eine Abgabe, welche bei Übertragung der Nutzrechte von Immobilien an private oder öffentliche Großgrundbesitzer, wie z.B. die katholische Kirche oder der Bund, abgeführt wird. Sie beläuft sich in der Regel auf zwischen 2,5% und 5% über den Transaktionswert.

Foro: Jährliche Abgabe in Bezug auf die Nutzrechte der Immobilien des Bundes oder privater Großgrundbesitzer (z.B. katholische Kirche).

ITR: Grundsteuer für landwirtschaftliche Immobilien. Pendant zur IPTU, die im städtischen Raum erhoben wird.

Für eine brasilianische Firma (Ltda.) werden neben anderweitigen gewerbespezifischen Steuern, Gewinnsteuern in Höhe von 15 % über den beim Verkauf erwirtschafteten Gewinn erhoben.

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