Das brasilianische Familienrecht ist dem deutschen Recht, insbesondere hinsichtlich des Sorge- und Unterhaltsrechts, sehr ähnlich. Erhebliche Unterschiede bestehen jedoch im Ehe- und Scheidungsrecht. Der Güterstand der Ehe ist in Brasilien frei vereinbar. Fehlt eine Vereinbarung leben die Ehegatten im Güterstand der sogenannten Errungenschaftsgemeinschaft.
Das bedeutet, dass grundsätzlich an den während der Ehe angeschafften Gütern beide Ehegatten Eigentum erlangen, welches bei der Scheidung zu teilen ist. Der Verkauf von Immobilien, sowie der Abschluss von Bürgschaftsverträgen als auch die Belastung gemeinsamer Liegenschaften mit Grundpfandrechten und Verschenkungen gemeinsamer Güter erfordert daher die ausdrückliche Zustimmung des Ehegatten. Dies ist beim Grundstückserwerb von Verheirateten stets zu beachten.
Das Scheidungsrecht in Brasilien ist vergleichsweise liberal gestaltet und unterliegt lediglich der Voraussetzung der Abgabe der ernsthaften Erklärung eines der Ehegatten, die Ehe beenden zu wollen. An weitere Voraussetzungen ist die Ehescheidung nicht geknüpft.
Unsere Leistungen
Weber & Bernardo bietet rechtliche Unterstützung sowohl bei Scheidungen mit Bezug auf das brasilianische Recht, als auch im Falle von Neuverheiratungen, für welche regelmäßig Anerkennungsverfahren vor dem STJ durchzuführen sind. Wir stehen Ihnen ebenfalls in Sorge- und Unterhaltsangelegenheiten rechtlich zur Seite und können Sie auch bei Adoptionsverfahren unterstützen.