KANZLEI

 

  • Anfertigung von Übersetzungen (auch beeidigte);

  • Beratung zum Kapitalverkehr zwischen Europa und Brasilien;

  • Einsichtnahmen ins Grundbuch und Einholung von Grundbuchauszügen;

  • Erlangung von Handelsregisterauszügen;

  • Beantragung brasilianischer Steuernummern (“CPF”);

  • Einholung von Sterbeurkunden;

  • Berichtigung des Personenstandsregisters nach Eheschließung oder Scheidung.

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